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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Hygiene-Tipp, März 2013

Freistellung von Hygienebeauftragten

01.03.2013

Nach einer – inzwischen verbindlichen – Empfehlung der Krankenhaushygienekommission des RKI (KRINKO) aus dem Jahr 2009 müssen Krankenhäuser sowie Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken über Hygienebeauftragte Ärzte verfügen.

Hygienebeauftragte Pflegekräfte sollen mindestens in Krankenhäusern vorhanden sein.

Allen Hygienebeauftragten ist aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) in angemessenem Umfang während der regulären Arbeitszeit die Möglichkeit zu geben, ihren zusätzlichen Aufgaben nachzukommen. Die DGKH empfiehlt folgende Zeiten der bezahlten Freistellung:

Bei aktuellen Problemen mit hohem Gefährdungspotential für die Patienten (z.B. zur Kontrolle eines Ausbruchs) ist zusätzlich eine zeitnahe Freistellung von den Routineaufgaben erforderlich.

 

W. Popp, K.-D. Zastrow

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