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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Hygiene-Tipp, Oktober 2008

Mindestinhalte eines Hygieneplanes für die Praxis des niedergelassenen Chirurgen

01.10.2008

Gemäß Infektionsschutzgesetz und TRBA 250 müssen alle niedergelassenen Arztpraxen über Hygienepläne verfügen. Nach der TRBA 250 kann auf Betriebsanweisungen nach Biostoff-Verordnung verzichtet werden, wenn alle relevanten Fragen im Hygieneplan geregelt sind. Ein guter Hygieneplan lohnt sich also!

Folgende Bereiche müssen mindestens geregelt sein:

Prof. Dr. Walter Popp
Dr. Klaus-Dieter Zastrow

Auf der Website des Gesundheitsamtes Frankfurt steht ein beispielhafter Hygieneplan als Word-Datei (Word-Datei) zur Verfügung, der heruntergeladen und relativ einfach auf die individuellen Verhältnisse abgeändert werden kann.

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