01.01.2026
Frage:
Eine ambulant operierende Einrichtung hat ihr Spektrum reduziert und macht momentan nur noch Eingriffe mit geringem SSI-Risiko und nutzt hierfür Einweginstrumentarium. Sie möchten die AEMP für spätere Zwecke bestehen lassen. Laut dem Hersteller der Osmoseanlage reicht es, wenn diese einmal wöchentlich gespült wird. In der AEMP befinden sich RDG, Sterilisationsgerät, Ultraschallbecken, Waschbecken, etc. Laut dem Anwender werden die Geräte weiterhin im normalen Rhythmus gewartet/überprüft.
Nun die Frage: Müssen die wasserführenden Systeme regelmäßig (sprich spätestens alle 72 h) wie bei der Legionellenprophylaxe gespült/benutzt werden?
Antwort:
Grundsätzlich sollte die Osmoseanlage, weil diese ein Medizinprodukt gemäß DIN EN 1717 ist, vom Trinkwassersystem getrennt sein bzw. ein Rückfluss aus dem Gerät in das Leitungsnetz verhindert werden. Dann wäre man bzgl. des Spülens auf der sicheren Seite und würde gemäß Herstellerangaben handeln. Was ist aber mit dem Bereich der Leitung vor dem Abtrenner bis zur Hauptleitung? Ohne Entnahme gibt es hier eine Stagnation und gemäß VDI 6023 sollte eine Stagnation >3 Tage vermieden werden.
Daher ist zu empfehlen, alle 3 Tage zu spülen oder eine regelmäßige Entnahme bzw. den Betrieb sicherzustellen. Gleiches gilt für die genannten Geräte, diese sollten auch regelmäßig betrieben / gespült werden, auch um hier einer Stagnation, Austrocknung von potenziellen Dichtungen sowie einer Vermehrung von Erregern vorzubeugen.
Dieter Wieting, Martin Groth, Nils Hübner, Lutz Jatzwauk, Wolfgang Kohnen