31.07.2026
Lesen Sie hier die Stellungnahme als PDF
1. Anlass und Position
Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene (DGKH) ist die geplante Streichung der monatlichen Pauschale (von 42 Euro) für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als eigenständige Leistung kritisch zu bewerten. Die vorgesehene Finanzierung über ein allgemeines Entlastungsbudget gefährdet die Sicherstellung der Basishygiene in der häuslichen Pflege. Die Umsetzung der Basishygiene ist eine zentrale Voraussetzung für die Infektionsprävention im Rahmen der Pflege. Neben Desinfektionsmitteln und Einmalhandschuhen leisten z.B. auch Pflegeschürzen und Bettschutzeinlagen einen wichtigen Beitrag zur Infektionsprävention.
2. Auswirkungen der geplanten Neuregelung auf die Infektionsprävention
Der Referentenentwurf sieht vor, den bisherigen eigenständigen Leistungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen) nach § 40 Abs. 2 SGB XI aufzuheben und die Finanzierung künftig über ein allgemeines Entlastungsbudget zu organisieren. Ziel ist eine stärkere Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme (BMG, 2026a; BMG 2026b). Damit entfällt jedoch die bisherige Zweckbindung für Maßnahmen der Basishygiene. Diese Änderung birgt das Risiko, dass für die Basishygiene erforderlichen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel künftig mit anderen Unterstützungsleistungen konkurrieren müssen. Dadurch könnte die kontinuierliche Verfügbarkeit von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel beeinträchtigt werden, die im häuslichen Umfeld für die Prävention übertragbarer Infektionen erforderlich sind.
3. Relevanz für die Praxis
In der häuslichen Pflege geht es häufig um Menschen mit Wunden, Kathetern, Inkontinenz, geschwächtem Immunsystem oder mehreren Erkrankungen gleichzeitig. In solchen Situationen ist gute Hygiene keine Zusatzleistung, sondern Voraussetzung für sichere pflegerische Versorgung (Eckmanns et al., 2026).
Die Studie von Obermann und Glazinski zeigt, dass Hygiene in der häuslichen Pflege medizinische, psychische, soziale und wirtschaftliche Folgen hat. Die Autoren beschreiben, dass unzureichende Hygienemaßnahmen nicht nur das Risiko für vermeidbare Infektionen wie Pneumonien, Harnwegsinfektionen, Sepsis oder Dekubitus erhöhen, sondern auch mit Defiziten im Versorgungsprozess, einem erschwerten Zugang zu zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und einer unzureichenden Gesundheitskompetenz in Zusammenhang.
Gleichzeitig verdeutlicht die Studie, dass Hygiene in der häuslichen Pflege nicht allein als Maßnahme zur Infektionsvermeidung verstanden werden kann, sondern als Zusammenspiel medizinischer, pflegerischer, psychologischer und sozialer Faktoren. (Obermann & Glazinski, 2026).
Fehlen geeignete zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel oder werden Hygienemaßnahmen aufgrund unzureichender Beratung oder struktureller Hindernisse nicht konsequent umgesetzt, steigt das Risiko für Infektionen, vermeidbare Krankenhausaufnahmen und eine Verschlechterung der gesamten Pflegesituation. (Obermann & Glazinski, 2026).
4. Auswirkungen unzureichender Infektionsprävention
Die in der Studie beschriebenen gesundheitlichen Folgen unzureichender Hygiene verdeutlichen, dass Infektionsprävention weit über den individuellen Schutz pflegebedürftiger Menschen hinausgeht. Sie trägt dazu bei, Infektionen und deren Folgekosten zu vermeiden und ist zugleich ein wichtiger Bestandteil der Patientensicherheit sowie der Strategie zur Begrenzung antimikrobieller Resistenzen. (Obermann & Glazinski, 2026; WHO, 2026; Eckmanns et al., 2026)
Die WHO betont im Global Action Plan zu antimikrobiellen Resistenzen, dass Prävention, Infektionskontrolle, Hygiene und der verantwortungsvolle Umgang mit Antibiotika zentrale Bausteine im Umgang mit Resistenzen sind (World Health Organization [WHO], 2026a; WHO, 2026b). Die Arbeit von Eckmanns et al. zeigt für Deutschland zusätzlich, wie relevant dieses Thema ist: Antibiotikaresistente Erreger verursachen eine hohe Krankheitslast und erhebliche Folgen für das Gesundheitssystem (Eckmanns et al., 2026).
Die Studie von Obermann und Glazinski schätzt die direkten Kosten hygieneassoziierter Komplikationen in der häuslichen Pflege auf rund 6,1 Milliarden Euro pro Jahr; hinzu kommen indirekte Kosten durch Ausfälle pflegender Angehöriger in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro (Obermann & Glazinski, 2026).
Diese Ergebnisse machen deutlich, dass eine konsequente Infektionsprävention nicht nur dem Schutz pflegebedürftiger Menschen dienst, sondern auch dazu beiträgt, vermeidbare Folgekosten zu reduzieren.(Obermann & Glazinski, 2026;).
5. Forderungen
Die DGKH fordert daher:
6. Schlussfolgerung
Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen, dass eine wirksame Infektionsprävention eine zentrale Voraussetzung für eine sichere häusliche Pflege ist. Der kontinuierliche Zugang zu zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln trägt dazu bei, Infektionen zu vermeiden, Patientensicherheit zu stärken und vermeidbare gesundheitliche sowie wirtschaftliche Folgen zu reduzieren. Die im Referentenentwurf vorgesehene Aufhebung des eigenständigen Leistungsanspruchs birgt das Risiko, diese infektionspräventiven Maßnahmen zu beeinträchtigen. Die DGKH spricht sich daher dafür aus, den Zugang zu zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln auch zukünftig bedarfsgerecht und zweckgebunden sicherzustellen und den Infektionsschutz als festen Bestandteil einer sicheren häuslichen Pflege im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu stärken (BMG, 2026a; Obermann & Glazinski, 2026; WHO, 2026; Eckmanns et al., 2026)
7. Literaturverzeichnis
Bundesministerium für Gesundheit. (2026a, 5. Juni). Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) [Referentenentwurf]. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE-Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
Bundesministerium für Gesundheit. (2026b, 5. Juni). Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeneuordnungsgesetz-pnog
BVMed. (2026a, 9. Juni). BVMed zur PNOG-Anhörung: „Infektionsschutz braucht eine eigenständige Absicherung in der Pflegeversicherung“. https://www.bvmed.de/verband/presse/pressemeldungen/bvmed-zur-pnog-anhoerung-infektionsschutz-braucht-eine-eigenstaendige-absicherung-in-der-pflegeversicherung
BVMed. (2026b, 10. Mai). Infektionsschutz in der häuslichen Versorgung bei der Pflegereform sicherstellen. https://www.bvmed.de/verband/presse/pressemeldungen/bvmed-infektionsschutz-in-der-haeuslichen-versorgung-bei-der-pflegereform-sicherstellen
BVMed. (2026c). Strategie zur Sicherung des Infektionsschutzes.
BVMed. (2026d, 9. Juni). Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG).
BVMed. (2026e, 24. Februar). Faktenpapier: Strategie zur Sicherung des Infektionsschutzes (Langversion).
BVMed. (o. J.). Neues BVMed-Positionspapier: „Hygiene- und Infektionsschutz-Maßnahmen adäquat finanzieren“. https://www.bvmed.de/verband/presse/pressemeldungen/neues-bvmed-positionspapier-hygiene-und-infektionsschutz-massnahmen-adaequat-finanzieren
Eckmanns, T., Reichert, F., Schneider, M., Feig, M., Noll, I., & Hoffmann, A. (2026). Entwicklung der Epidemiologie antibiotikaresistenter Erreger in der Humanmedizin und deren Bedeutung für das Gesundheitssystem. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 69, 546–555. https://doi.org/10.1007/s00103-026-04234-6
Obermann, K., & Glazinski, B. (2026, März). Hygiene in der häuslichen Pflege: Mehr als nur Infektionsschutz. Eine mixed-methods Annäherung und indikative ökonomische Einschätzung von Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege. Studie im Auftrag der web care LBJ GmbH.
Stiftung Gesundheit. (o. J.). Analysen & Studien. https://www.stiftung-gesundheit.de/analysen-studien/
World Health Organization. (2026a, 25. Mai). The World Health Assembly adopts updated Global Action Plan on antimicrobial resistance (2026–2036). https://www.who.int/news/item/25-05-2026-the-world-health-assembly-adopts-updated-global-action-plan-on-antimicrobial-resistance-(2026-2036)
World Health Organization. (2026b). Draft updated global action plan on antimicrobial resistance 2026–2036. https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/EB158/B158(6)-en.pdf